Regeln und Vorschriften für den Modellflug (Stand 1. Januar 2023)

Bevor man sein Modell in die Luft bringen darf, müssen einige Regeln und Vorschriften beachtet werden. Um hier die Übersicht zu behalten, habe ich die wichtigsten Punkte und die vorab notwendigen Schritte kurz zusammengefasst und beschrieben. Wenn dies erledigt ist, steht dem Flugspass nichts mehr im Weg.

Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Regeln für den Modellflug. Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen und was Modellflieger jetzt beachten müssen:

  • Ab einem Abfluggewicht von 250g oder bei Verwendung einer Kamera ist eine Betreiber-Registrierung (e-ID) erforderlich.
  • Ab einem Abfluggewicht von 2kg oder einer Flughöhe über 120m ist ein Kenntnisnachweis erforderlich.
  • Kennzeichnungspflicht ab einer Startmasse von 250 g oder bei Modellen mit einer Kamera. Die Registrierungsnummer (e-ID) muss an einer geeigneten Stelle am Modell angebracht werden.
  • Bei Fliegen in Wohngebieten ist neben dem Einverständnis des Start- und Landeplatzes auch das Einverständnis der Eigentümer einzuholen, deren Grundstücke überflogen werden.
  • Das Fliegen über Menschenansammlungen ist generell verboten. Ein seitlicher Mindesabstand ist einzuhalten. (Weitere Informationen zum Mindestabstand siehe auch "Schaubild Modellflug im DMFV" und weiterführende Links).
  • Das Fliegen in Kontrollzonen ist verboten, soweit nicht eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Flugsicherung erteilt wurde. Die Deutsche Flugsicherung hat für alle von ihr betreuten Verkehrsflughäfen für Flugmodelle mit einer Startmasse bis 5 kg eine Freigabe bis zu einer Flughöhe von 50 m erteilt, sofern die folgenden Wetterbedingungen herrschen:
    1. Bodensicht mindestens fünf Kilometer
    2. Hauptwolkenuntergrenze mindestens 1.500 Fuß über Grund.

Hier sind die einzelnen Schritte zum sicheren Modellflug etwas genauer beschrieben:

EU-Registrierungspflicht (e-ID):

Für jeden Modellflieger, der ein Modell (Unmanned Aircraft System, UAS) mit einem Startgewicht ab 250g betreibt, besteht seit dem 1. Mai 2021 eine Registrierungspflicht. Die Registrierungspflicht für Modellflieger besteht auch für Modelle unter 250g, wenn es mit einer Kamera ausgestattet ist. Nach der Registrierung erhält jeder UAS-Betreiber eine eindeutige elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die an jedem UAS anzubringen ist. Die Registrierung wird beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) durchgeführt: Infos und zur Registrierung

Kenntnisnachweis:

Ab einem Abfluggewicht von 2kg oder einer Flughöhe über 120m ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Dies gilt für das Fliegen auf und außerhalb von Modellfluggeländen. Der Kenntnisnachweis kann ab einem Mindestalter von 7 Jahren erworben werden und ist für 5 Jahre gültig. Bei minderjährigen Absolventen ist auf Verlangen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorzuweisen.
Der Kenntnisnachweis kann beim DMFV erworben werden: Infos und zum Kenntnisnachweis

Kennzeichnungspflicht:

Gemäß EU-Durchführungsverordnung sind die DMFV-Mitglieder gehalten, ihre Registrierungsnummer (e-ID) an geeigneter Stelle an ihrem Flugmodell anzubringen. Zu den geeigneten Stellen kann hierbei auch das Batteriefach zählen, wenn es sich z. B. um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Modells stören würde. Feuerfest muss die Kennzeichnung nicht mehr sein.

Versicherungspflicht:

Bitte beachten Sie auch, dass Sie zum Betreiben von Modellflugzeugen eine gültige Modellflug-Haftpflicht-Versicherung benötigen! Eine entsprechende Versicherung können Sie z.B. über einen Verband, wie den DMFVDMO oder DAeC / MFSD abschließen.

Der DMFV hat Informationen, ein Schaubild und einen Leitfaden mit Checkpunkten für einen sicheren Modellflugbetrieb zusammengestellt: einfach-sicher-fliegen

  

Bußgeldkatalog für Drohnen:

Bei Nichtbeachtung der Regeln drohen empfindliche Strafen. Eine Übersicht und weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Bußgeldkatalog für Drohnen

Wichtige und interessante Links zum Modellflug:

Modellflugverband: DMFVDMODAeC / MFSD

DMFV: Leitfaden: Modellflugbetrieb im DMFV (pdf-Datei)

DMFV: EU-Registrierung und Kennzeichnung

DMFV: Kenntnisnachweis (*)

DMFV: Versicherung (*)

DMFV: Recht & Wissen

LBA: UAS-Betreiberregistrierung (e-ID) (*)

LBA: FAQ-Betreiberregistrierung (e-ID)

BWLV: Neuregelungen für Modellflieger ab 1.1.2023

BMVI: Klare Regeln für Betrieb von Drohnen

YouTube: Registrierungspflicht - alles zur e-ID für Modellflieger

YouTube: Die neue EU-Verordnung - was Modellflieger wissen müssen

(*) Pflichtschritte zum sicheren Modellflug

 

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen.

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